Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutin unterliege ich einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht (§ 15 PthG). Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz des Klienten und ist gleichzeitig essentiell für die Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und TherapeutIn.

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